Förderungen

Fördermittel für barrierearme Wohnungsanpassungen

Jeder Mensch möchte im Alter möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Wenn Bewegungseinschränkungen zunehmen, können Maßnahmen zur Erleichterung von alltäglichen Bewegungsabläufen notwendig werden. Solche Maßnahmen können der Einbau einer Fahrrampe, Geländer, Stützgriffe, die Verbreiterung von Türen, die Installation eines Treppenliftes oder der Einbau einer bodengleichen Dusche sein. Als Anreiz stehen zahlreiche Fördertöpfe in der EU, beim Bund, den Ländern und Gemeinden zur Verfügung, die abhängig von der individuellen Situation genutzt werden können.
Fördermittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
KfW-Programme 159 und 455 – Altersgerecht umbauen – Dieses KfW-Programm fördert alle Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen. Das Besondere dabei ist, dass die Förderung sogar unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung (z.B. Behinderungen) der Nutzer ist.

Was wird gefördert?

Werden durch den Umbau Barrieren reduziert und damit ein bequemeres Wohnen ermöglicht, können Sie dabei unterstützt werden. Konkret wird beispielsweise der Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Aufzügen, das Anpassen von Wohnungsgrundrissen oder die Verbesserung von Gebäude- bzw. Wohnungszugängen gefördert. Auch viele weitere Maßnahmen können entweder mit zinsgünstigen Darlehen (159) finanziert werden oder es kann ein Zuschuss (455) beantragt werden. Dabei müssen je nach Maßnahme technische Mindestanforderungen berücksichtigt werden.

Rechtzeitige Antragsstellung

Entscheidend ist immer, dass Sie den Antrag auf die Förderung vor Beginn der Umbauten stellen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Möglichkeiten Sie für Ihre Baumaßnahmen in Anspruch nehmen können.

Link: Hier geht es zum KfW- Förderungsprogramm Nr. 159 – „Altersgerecht Umbauen“ (Kredit) auf der Seite der KfW.

Link: Hier geht es zum KfW- Förderungsprogramm Nr. 455 – „Altersgerecht Umbauen“ (Zuschuss) auf der Seite der KfW.

Aktueller Hinweis für das Programm 159 der KfW:

Die Zinssätze für das Programm 159 wurden zum 08.01.2014 angepasst. Hier finden Sie die aktuellen Konditionen auf den Seiten der KfW.

Aktueller Hinweis für das Programm 455 der KfW:

Seit Oktober gibt es für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ auch wieder eine Zuschussvariante. Hier finden Sie diePressemeldung dazu.

Sonstige Förderungen

Förderungen von Krankenkassen / Pflegeversicherungen

Auch die Pflegeversicherungen der Krankenkassen fördern Baumaßnahmen in Richtung Barrierefreiheit mit finanziellen Zuschüssen:

Weiterführende Links

Externe Links zu Seiten, auf denen Sie zusätzliche Informationen zu Fördermitteln bekommen können.

Förderung für die barrierefreie Badsanierung

Zinsgünstiger Kredit oder Zuschuss erleichtern Badumbau

  • Wer bei der Badsanierung auf Barriefreiheit setzt, kann bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Die Förderung über bis zu 50.000 Euro erhalten Hausbesitzer im Programm 159 Altersgerecht Umbauen. Alternativ gibt es im Programm 455 Zuschüsse
  • Hausbesitzer, die ihr Bad barrierefrei umbauen, können mit dem KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW. Den Antrag auf Förderung stellen Hausbesitzer über ihre Hausbank vor der Badsanierung.

Alle Angaben ohne Gewähr.