Barrierefreie Badsanierung
Soll ein Bad nachträglich für ältere oder bewegungseingeschränkte Personen umgebaut werden, bedeutet dies für den Planer häufig eine Herausforderung, denn oft schränken beispielsweise zu klein dimensionierte Bestandsbäder die barrierefreie Nutzbarkeit von vornherein ein. Gemäß DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen sollten Bewegungsflächen von mindestens 120 x 120 cm vor Waschtisch, WC, Dusche und Badewanne für Personen mit Gehbehinderung vorhanden sein, für Rollstuhlfahrer sind 150 x 150 cm erforderlich. Türen sollten sich generell nach außen öffnen lassen, um auch in Notfällen einen schnellen Zugang zu gewährleisten.