Trittschalldämmung
Trittschalldämmung
Die Trittschalldämmung ist die Schalldämmung von Trittschall. Trittschall entsteht beim Begehen von Fußböden und Treppen, aber auch beispielsweise beim Stühlerücken oder beim Hüpfen auf Böden. Die Anforderungen an die Trittschalldämmung werden in Deutschland durch die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ geregelt.
Zur Trittschalldämmung werden im Fußbodenbereich sogenannte „schwimmende Estriche“ eingesetzt. Im Massivbau werden diese meist mit einer Schicht Mineralwolle oder Polystyrol-Hartschaum (es kommen aber auch natürliche Werkstoffe wie Holzfaserplatten, Kork oder Dämmunterlagen mit besonderen Biopolymerstrukturen zum Einsatz) und darüber Zementestrich ausgeführt. Auch sogenannte Tackerplatten können als Trittschalldämmung verwendet werden. Bei Holzbauweise ist im Deckenbereich eine Sandschüttung eingebracht, damit die Decke eine hohe flächenbezogene Masse aufweist. Falls dies nicht ausreicht, werden zusätzlich noch schwere Gehwegplatten aufgebracht. Der Fußbodenaufbau ist dann als Trockenestrich ausgeführt, das heißt: eine dünne Schicht Mineralwolle (etwa 10 mm) und Platten für Trockenestrich. Eine weitere schalltechnische Verbesserung wird durch eine zusätzlich abgehängte Unterdecke erreicht.
Bei der Einhaltung der Anforderungen der Trittschalldämmung werden Teppichböden oder Laminatböden mit Trittschalldämmplatten nicht angerechnet, da diese Beläge austauschbar sind. Zudem können weder Teppich- noch Laminatböden mit Trittschalldämmplatten die schalldämmende Wirkung von schwimmendem Estrich ersetzen.
Trittschalldämmung im Mietrecht
Ein Mieter kann ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht. Bei Umbau- oder Ausbaumaßnahmen muss sich der Vermieter allerdings an aktuelle Lärmschutzvorschriften halten.
Trittschalldämmung bei Treppen
Im Bereich der Treppe gibt es verschiedene Möglichkeiten die geforderte Trittschalldämmung zu erreichen. Oft wird der komplette Treppenlauf, teilweise auch das Podest, komplett vom restlichen Bauwerk entkoppelt. Dazu werden geprüfte Entkopplungsplatten eingesetzt. Auch elastische weich federnde Stufenbeläge tragen der Trittschalldämmung Rechnung.
Im Treppenbau sind in den vergangenen Jahrzehnten Lösungen entstanden, die den modernen Anforderungen an die Trittschalldämmung gerecht werden. Schalltechnisch entkoppelte Konstruktionen, wie die so genannten Flüstertreppen, liefern unter der Bedingung geeigneter Trennwände und Decken einen ausreichenden Schallschutz, der die Wohnqualität erhöht sowie Lärmbelästigungen und negative Gesundheitsauswirkungen verringert. Sogar bei einschaligen Hauswänden lässt sich heute mit einer entsprechend schallentkoppelten Treppe ein optimaler Trittschallschutz erreichen.
Die wichtigsten Untersuchungen der letzten Jahre zu Themen des Trittschallschutzes beruhen meist auf Untersuchungen des Bauphysikers Karl Gösele. Auch die Treppenmeister Partnergemeinschaft hat sich im Rahmen eines mehrjährig angelegten Forschungsprojekts mit den Ursachen für die akustisch mangelhafte Ausführung von Wohnungstrennwänden sowie einer Optimierung der Trittschalldämmung bei Treppen auseinandergesetzt